Einsam am Tisch des Herrn?
Shownotes
"Gemeinsam am Tisch des Herrn". So heißt das Dokument, an dem der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) rund 10 Jahre lang gearbeitet hat. Vor einem Jahr wurde es veröffentlicht, das Votum des ÖAK: Katholiken und Protestanten können wechselseitig an Abendmahl und Eucharistie der anderen Konfession teilnehmen. Dies sei theologisch begründbar und zudem eine Gewissensentscheidung der einzelnen Gläubigen. Ein Jahr später kam dann der Widerspruch aus Rom. Dem Vatikan zufolge sind die Lehrunterschiede zu groß und zu gewichtig, als dass eine Mahlgemeinschaft möglich wäre. Wie lauten die Argumente im Einzelnen? Wo steht die Ökumene kurz vor dem diesjährigen Reformationstag? Beim Beantworten dieser Fragen hilft uns Bischof Dr. Gerhard Feige.
Bischof Dr. Gerhard Feige (Jg. 1951) studierte Theologie in Erfurt. Im Jahr 1978 empfing er in Magdeburg die Priesterweihe. Feige wirkte zunächst als Seelsorger in Salzwedel und Magdeburg und arbeitete ab 1982 als wissenschaftlicher Assistent am Philosophisch-Theologischen Studium Erfurt. 1988 promovierte er sich. Seit 1989 ist Feige Dozent für Alte Kirchengeschichte, Patrologie und Ökumenische Theologie in Erfurt und lehrt seit 1994 dort als Professor für Alte Kirchengeschichte, Patrologie und Ostkirchenkunde. Im Jahr 1999 empfing er die Bischofsweihe und war zunächst Weihbischof. 2005 wurde Feige als Bischof von Magdeburg eingeführt. In der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ist er Vorsitzender der Ökumenekommission. Außerdem gehört Feige verschiedenen Gremien des Dialogs mit der Orthodoxen Kirche auf nationaler wie internationaler Ebene sowie mit der evangelischen Kirche in Deutschland an. Von Papst Franziskus wurde Bischof Feige 2014 in den Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen berufen.
Redaktion: Ramona Plitt, Dr. Thomas Arnold und Jonas Lietz; Moderation: Dr. Karin Wollschläger (KNA); Intro/Outro sowie technische Umsetzung: Daniel Heinze.
Der Podcast wird als Projekt mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Armin
‧