Die Mechanismen der Vertuschung

Shownotes

Soeben wurde das Gutachten zum Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bistum Münster der Öffentlichkeit vorgestellt. Ähnliche Studien gab es bereits in anderen deutschen Bistümern wie Aachen, Berlin, Köln oder zuletzt München. Neu ist nun aber, dass es sich in Münster erstmals nicht um ein rein juristisches Gutachten handelt – ein Gutachten also, in dem primär gefragt wird, ob Entscheidungsträger im Umgang mit Missbrauchstätern geltendes Recht verletzt haben. Die Autorinnen und Autoren des Münsteraner Gutachtens wollen das Geschehene dagegen auch in den gesellschaftlichen und politischen Kontext der jeweiligen Zeit stellen.

Wir konnten kurz vor Veröffentlichung des Gutachtens mit dem Leiter der Kommission, dem Historiker Prof. Dr. Thomas Großbölting, sprechen. In dem Gespräch berichtet er über seine Arbeit am Münsteraner Gutachten und vom daraus hervorgegangenen Buch Die schuldigen Hirten. Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, das im Juni 2022 im Herder Verlag erschienen ist.

Prof. Dr. Thomas Großbölting ist Professor für Neuere Geschichte / Zeitgeschichte an der Universität Hamburg. Er studierte Geschichte, katholische Theologie und Germanistik in Köln, Bonn, Rom und Münster. Von 2005 bis 2007 leitete er die Abteilung für Bildung und Forschung bei der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) in Berlin. Im Anschluss wechselte Großbölting zunächst als Professor für die Geschichte der Neuzeit an die Universität Magdeburg und von 2009 bis 2020 als Professor für Neuere und Neueste Geschichte an die Universität Münster.

Informationen für Betroffene von Missbrauch und deren Angehörige finden Sie auf dem Hilfeportal Sexueller Missbrauch, bei der Betroffenen-Initiative Eckiger Tisch oder auf der entsprechenden Seite der Deutschen Bischofskonferenz.

Interview: Dr. Karin Wollschläger Redaktion: Dr. Thomas Arnold, Dr. Falk Hamann, Emily Siegel Intro/Outro, Schnitt und Produktion: Daniel Heinze

Der Podcast wird als Projekt mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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